Reisekosten ab 2020
Bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern folgende Pauschalen steuerfrei zahlen:
1. Verpflegungspauschalen
Eintägige Auswärtstätigkeit mit mehr als 8 Std. Abwesenheit | |
von der ersten Tätigkeitsstätte und von der Wohnung | 14,00 € |
mehrtägige Auswärtstätigkeiten |
|
Anreisetag (Dauer unerheblich) | 14,00 € |
Zwischentag (24 Std. Abwesenheit) | 28,00 € |
Abreisetag (Dauer unerheblich) | 14,00 € |
Werden durch den Arbeitgeber Mahlzeiten gestellt, sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen:
bei Gestellung von Frühstück | Kürzung um | 5,60 € |
bei Gestellung von Mittag-/Abendessen | Kürzung je um | 11,20 € |
Diese pauschalen Kürzungsbeträge gelten auch dann, wenn der tatsächliche Preis für die Mahlzeit höher oder niedriger ist.
Bezahlt der Arbeitgeber bei Dienstreisen bis 8 Stunden die Mahlzeit, so ist dieser geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers als Sachbezug über den Lohn zu versteuern.
Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Verpflegungspauschalen, die wir Ihnen bei Bedarf nennen können.
2. Übernachtungspauschale
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für jede Übernachtung im Inland anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Dienstreise) steuerfrei erstatten:
- die tatsächlichen Übernachtungskosten lt. Nachweis
oder - ohne Einzelnachweis pauschal 20 € je Übernachtung
- bei Übernachtung auf einem Fahrzeug 8 € pro Tag
Für beruflich veranlasste Übernachtungen im Ausland gelten pro Land unterschiedliche Pauschalbeträge, die steuerfrei erstattet werden können. Wir können Ihnen bei Bedarf Auskunft geben, welche Pauschalen für welches Land gelten.
3. Unterkunftskosten
Bei doppelter Haushaltsführung werden die Kosten für die Wohnung am Tätigkeitsort (Miete, Nebenkosten, Pkw-Stellplatz usw.) bis zur Höhe von 1.000 € pro Monat anerkannt.
Über die dargestellten Standartfälle hinaus gibt es zahlreiche Sonderfälle. Sollten Sie Fragen zur Thematik haben, so rufen Sie uns bitte an oder wechseln Sie zu STEUERNEWS unter der Rubrik Einkommensteuer-Arbeitnehmer-Reisekostenreform.