Steuerfreie Beihilfen an Arbeitnehmer

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgrund der Corona- Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuer- und sv-frei in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

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