Zuschüsse für Kleinunternehmen

Zuschüsse für Kleinunternehmen, Selbständige und Freiberufler

Kleinunternehmen können ab sofort einen einmaligen Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz beantragen:

  • bis zu  9.000 € für Solo-Selbständige und Unternehmen bis 5 Beschäftigte
  • bis zu 15.000 € für Unternehmen bis 10 Beschäftigte

          (Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen)

Voraussetzungen für einen Zuschuss:

  • das Unternehmen befand sich vor dem 11.03.2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • das Unternehmen geriet in Folge von Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten
  • Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass durch Corona ist bei Antragstellung zu versichern

Der Zuschuss wird gewährt "zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä."

Anträge können seit dem 30.03.2020 online über die SAB Sächsische Aufbaubank gestellt werden. Seit dem 31.03.2020 kann das Antragsformular auch von der Website der SAB heruntergeladen, ausgedruckt und in Papierform an die SAB gesandt werden.

Achtung: Die Angaben im Antrag sind subventionserhebliche Tatsachen!

Wir können Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.

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