
Überbrückungshilfe
für kleine und mittelständische Unternehmen für die Monate Juni, Juli und August 2020
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für kleine und mittelständische Unternehmen für die Monate Juni, Juli und August 2020
Für den Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 wird die Umsatzsteuer gesenkt von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%.
Beihilfen für Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise bis 1.500 € steuer- und sv-frei
Muss ein Elternteil wegen Schließung von Schule/Kindergarten zur Betreuung der Kinder freigestellt werden, gilt folgendes:
Ab sofort 9.000 € bzw. 15.000 € Zuschuss für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige
Sozialversicherungsbeiträge können auf Antrag herabgesetzt bzw. gestundet werden.
Zinslose Dahrlehen als Liquiditätshilfe.
Steuern werden auf Antrag zinslos gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden.
Als Arbeitgeber können Sie für Ihr Unternehmen Kurzarbeit anordnen, wenn es wegen der Corona- Krise zu Arbeitsausfällen im Unternehmen kommt.